Ziele der Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung

1. Ziele der bundesrechtlichen Neuregelung (BKrFQG und BKrFQV) sind insbesondere die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Entwicklung eines defensiven Fahrstils und eines rationellen Kraftstoffverbrauchs, sowie ein Anreiz zur Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer.

2. Gegenstand der Neuregelung ist es, ein System der Grundqualifikation und Weiterbildung für Kraftfahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr zu schaffen.


Neuerwerber des Lkw- bzw. Kom-Scheins müssen zusätzlich zum Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen eine Grundqualifikation über tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse absolvieren und hierüber eine Prüfung bei der IHK ablegen.

Alle gewerblichen Lkw- und Busfahrer müssen ab 10. September 2008 (Bus) bzw. ab 10. September 2009 (Lkw) im 5-Jahres-Turnus eine BKF-Weiterbildung absolvieren.

Beschleunigte Grundqualifikation für Klasse 

 C1/C1E · C/CE - D1/D1E · D/DE 

Das neue Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz regelt bereits seit 2006 die Aus und Weiterbildung sowie weiterführende Qualifikation der Berufskraftfahrer. Das Gesetz gilt seit 09.09.2008 für Busfahrer und seit 09.09.2009 für LKW Fahrer.

Jeder Fahrer, der einen LKW oder Omnibus gewerblich nutzt, unterliegt diesen Vorgaben.

Das heißt: zusätzlich zum Führerschein benötigen Sie den Lehrgang "beschleunigte Grundqualifikation".

Es gibt zwar noch andere Möglichkeiten diese Qualifikation zu erwerben, jedoch würde es zu weit führen, Ihnen hier all diese darzustellen.

Als Folge dieser "neuen" Regelungen reicht für LKW-und Busfahrer nicht mehr nur der normale Führerschein aus, sondern Sie benötigen zu Ihrer Fahrerlaubnis die “beschleunigte Grundqualifikation".

Der Lehrgang "Beschleunigte Grundqualifikation" umfasst 140 Zeitstunden - die Kosten für die beschleunigte Grundqualifikation betragen 2950,- € (all inkl.) !

Ergänzend zur Beschleunigten Grundqualifikation brauchen LKW- und Busfahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung nach dem BKF-Gesetz. Die Dauer dieser regelmäßigen Weiterbildung beträgt 5 x 7 Stunden und kann entweder im Block oder verteilt auf Wochentage durchgeführt werden.

Module 5 x 7 Stunden = 450.-€ oder pro Modul 90.-€

Falls Sie Informationen dazu oder zu weiteren Möglichkeiten diese zusätzliche Qualifikation zu erwerben benötigen, dann rufen Sie einfach unter 06131- 55 43 888 bei uns an oder schicken uns eine Email an info@fahrschule-pfeifer-mainz.de  

 Rufen Sie rechtzeitig bei uns an und lassen Sie sich von uns beraten.