1. Ziele der bundesrechtlichen
Neuregelung (BKrFQG und BKrFQV) sind insbesondere die Verbesserung
der Verkehrssicherheit, die Entwicklung eines defensiven Fahrstils
und eines rationellen Kraftstoffverbrauchs, sowie ein Anreiz zur
Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer.
2. Gegenstand der Neuregelung ist es,
ein System der Grundqualifikation und Weiterbildung für Kraftfahrer
im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr zu schaffen.
Neuerwerber des Lkw- bzw. Kom-Scheins müssen zusätzlich zum Erwerb
der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen eine Grundqualifikation über
tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse absolvieren und
hierüber eine Prüfung bei der IHK ablegen.
Alle gewerblichen Lkw- und Busfahrer
müssen ab 10. September 2008 (Bus) bzw. ab 10. September 2009 (Lkw)
im 5-Jahres-Turnus eine BKF-Weiterbildung absolvieren.
Beschleunigte Grundqualifikation für Klasse
C1/C1E · C/CE - D1/D1E
· D/DE
Das neue Berufskraftfahrer
Qualifikationsgesetz regelt bereits seit 2006 die Aus und
Weiterbildung sowie weiterführende Qualifikation der
Berufskraftfahrer. Das Gesetz gilt seit 09.09.2008 für Busfahrer und
seit 09.09.2009 für LKW Fahrer.
Jeder Fahrer, der einen
LKW oder Omnibus gewerblich nutzt, unterliegt diesen Vorgaben.
Das heißt: zusätzlich
zum Führerschein benötigen Sie den Lehrgang "beschleunigte
Grundqualifikation".
Es gibt zwar noch
andere Möglichkeiten diese Qualifikation zu erwerben, jedoch würde
es zu weit führen, Ihnen hier all diese darzustellen.
Als Folge dieser "neuen" Regelungen reicht für LKW-und Busfahrer nicht mehr
nur der normale Führerschein aus, sondern Sie benötigen zu Ihrer
Fahrerlaubnis die “beschleunigte Grundqualifikation".
Der Lehrgang
"Beschleunigte Grundqualifikation" umfasst 140 Zeitstunden - die
Kosten für die beschleunigte Grundqualifikation betragen 2950,- €
(all inkl.) !
Ergänzend zur
Beschleunigten Grundqualifikation brauchen LKW- und Busfahrer alle 5 Jahre
eine Weiterbildung nach dem BKF-Gesetz. Die Dauer dieser
regelmäßigen Weiterbildung beträgt 5 x 7 Stunden und kann entweder
im Block oder verteilt auf Wochentage durchgeführt werden.
Module 5 x 7
Stunden = 450.-€ oder pro Modul 90.-€
Falls Sie
Informationen dazu oder zu weiteren Möglichkeiten diese zusätzliche
Qualifikation zu erwerben benötigen, dann rufen Sie einfach unter
06131- 55 43 888 bei uns an oder schicken uns eine Email an
info@fahrschule-pfeifer-mainz.de
Rufen Sie rechtzeitig bei uns
an und lassen Sie sich von uns beraten.