
Kraftfahrzeuge -
ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8
Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Voraussetzungen:
Mindestalter
21 Jahre - 20 Jahre bei
Ausbildung zum Berufskraftfahrer nach vorheriger erfolgreicher MPU
Geltungsdauer:
Befristet auf 5 Jahre,
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis.
Vorbesitz:
Vorbesitz Klasse B seit
mindestens 2 Jahren
Einschluss der
Klassen
D1


Kraftfahrzeuge -
ausgenommen Krafträder - der Klasse D mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Voraussetzungen:
Mindestalter
21 Jahre - 20 Jahre bei
Ausbildung zum Berufskraftfahrer nach vorheriger erfolgreicher MPU
Geltungsdauer:
Befristet auf 5 Jahre,
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis.
Vorbesitz:
D
Sonstiges:
Klasse DE berechtigt zum
Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D1E, BE sowie CE, sofern der
Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C berechtigt ist.
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